AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Besucherverträge samt Parkanlagen

Wassererlebnispark im Gesäuse
Bodenweg 64

8933 Sankt Gallen
Steiermark / AUSTRIA

Telefon: +43 664 52 04 426
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1. Geltung

Die Geltung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGBs“) samt der hier in verwiesenen und einen Bestandteil der AGBs bildenden Parkordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung (im Folgenden die „Parkordnung“) wird beim Kauf einer Eintrittskarte bzw. eines Gutscheins sowie beim Abschluss des Besuchervertrags insbesondere auch beim Kauf einer Jahreskarte zwischen der Eichenmüller GmbH (im Folgenden „Wassererlebnispark“) und dem Besucher ohne weiteres Zutun vereinbart. Hilfsweise erkennt ein Besucher mit Betreten der Parkanlagen die jeweils gültigen AGBs und Parkordnung für sich und in seiner Eigenschaft als gesetzlicher Vertreter auch für den Vertretenen als gültig und rechtsverbindlich an. Die AGBs und die Parkordnung sind auf der Homepage des Wassererlebnisparks (www.wassererlebnispark.at; im Folgenden die „Homepage“) abrufbar. Diese AGBs gelten für das gesamte Vertragsverhältnis aus den Kauf- und Besucherverträgen.

2. Vertragsabschlüsse

Der Kaufvertrag über eine Eintrittskarte (Tagesticket und Jahreskarte) bzw. einen Gutschein kommt mit Erhalt des vollständigen jeweils geltenden Kaufpreises für eine Eintrittskarte bzw. für einen Gutschein bei Wassererlebnispark und ausschließlich unter Zugrundelegung dieser AGBs (samt der hierin verwiesenen Parkordnung) zu Stande. Wassererlebnispark unterliegt keinem Kontrahierungszwang und hat somit das Recht, Interessenten den Verkauf einer Eintrittskarte bzw. Jahreskarte auch ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Der Besuchervertrag kommt – ausschließlich unter Zugrundelegung dieser AGBs (samt der hierin verwiesenen Parkordnung) – zustande:

a) bei Tagestickets: mit dem Einlass in den Wassererlebnispark mit derjenigen Person, für welche das Tagesticket gekauft wurde

b) beim Erwerb einer Jahreskarte: sofort mit der Person, auf die die Jahreskarte lautet

c) bei Einlösung von Gutscheinen: mit der Person, auf die die Jahreskarte lautet

3. Leistungsumfang, Pflichten vom Wassererlebnispark

Der Inhaber eines gültigen Tagestickets bzw. die Person, auf die eine gültige Jahreskarte ausgestellt ist, ist während der Saison zu den jeweiligen Öffnungszeiten sowie nach näherer Maßgabe der Parkordnung, insbesondere auch der dort aufgeführten Zutrittsbeschränkungen, zum Zugang in den Wassererlebnispark, zur unentgeltlichen Benützung der im Wassererlebnispark bestehenden Attraktionen, Gebäude, Anlagen, Spielplätze, Spielgeräte, Wege, Wiesen und restlichen Einrichtungen sowie zur unentgeltlichen Benützung der Parkplätze berechtigt. Der Besuch der im Wassererlebnispark bestehenden Gastronomieeinrichtungen sowie die dortige Konsumation von Speisen und Getränken sind jeweils gesondert zu entlohnen. Gleiches gilt für den Erwerb von Waren und Dienstleistungen in den im Wassererlebnispark bestehenden Geschäften.  
Die Parkanlagen umfassen aktuell (i) den Wassererlebnispark bestehend aus seinen Attraktionen, Gebäuden, Anlagen, Spielplätzen, Spielgeräten, Wegen, Wiesen und restlichen Einrichtungen (im Folgenden der „Wassererlebnispark“); sowie (ii) die Parkplätze (im Folgenden für den Wassererlebnispark und die Parkplätze die „Parkanlagen“). Wassererlebnispark ist jederzeit berechtigt, die bestehenden Parkanlagen baulich zu verändern, ohne dass den Besuchern – insbesondere den Inhabern von Jahreskarten und Gutscheinen daraus Ansprüche zukommen.
Wassererlebnispark ist verpflichtet, die Parkanlagen in verkehrssicherem Zustand zu erhalten und bemüht, seinen Besuchern die Benützung möglichst sämtlicher Einrichtungen (insbesondere auch Attraktionen) zu ermöglichen. Wohlverstanden ist dabei, dass einzelne Einrichtungen wegen regulärer Kontroll- und Wartungsarbeiten, Verbesserungsarbeiten, Reparaturarbeiten, behördlicher Verfügungen, Schlechtwetters oder Naturereignissen wiederholt und ohne Vorankündigung unbenützbar sein können. Dem Besucher kommt diesfalls kein Recht auf Minderung oder gänzliche oder teilweise Rückerstattung des Eintrittspreises oder auf sonstige Ausgleichs- oder Ersatzleistungen zu.
Wassererlebnispark haftet nicht für die eingeschränkte Nutzbarkeit der bereitgestellten Fahrgeschäfte durch Stromausfälle. Es steht dem Besucher kein Anspruch auf Minderung oder gänzlicher oder teilweiser Rückerstattung des Eintrittspreises oder auf sonstige Ausgleichs- oder Ersatzleistungen zu.
An Tagen mit großem Besucherandrang kann der Zutritt zu den Parkanlagen oder einzelner Anlagen aus Sicherheitsgründen eingeschränkt werden. Wassererlebnispark bittet für damit einhergehende Unannehmlichkeiten um Nachsicht. Ansprüche gegen Wassererlebnispark, wie Minderung oder gänzliche oder teilweise Rückerstattung des Eintrittspreises oder sonstige Ausgleichs- oder Ersatzleistungen, sind in diesem Zusammenhang ausgeschlossen.
Im Falle einer längeren als tageweisen Schließung des kompletten Wassererlebnispark aufgrund von Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereiches der Eichenmüller GmbH liegen (z.B. Naturkatastrophen, Pandemien, Behördliche Schließungen, andere Fälle höherer Gewalt oder außerordentlicher Zufälle mit Ausnahme des Wetterrisikos) wird dem Besucher, mit dem ein entgeltlicher Vertrag zustande gekommen ist, eine Ersatzleistung ausnahmslos nur in Form eines Gutscheines bzw. im Fall von Jahreskarten in Form einer aliquoten Verlängerung der Laufzeit gewährt. Eine Barablöse ist ausgeschlossen.
Bei nur vorübergehender, kürzer als 1 Tag dauernder Schließung des kompletten Wassererlebnispark oder nur teilweiser Schließung des Wassererlebnisparks aufgrund solcher ebengenannter Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs der Eichenmüller GmbH liegen, kommt dem Besucher kein Recht auf Minderung oder gänzliche oder teilweise Rückerstattung des Eintrittspreises oder auf sonstige Ausgleichs- oder Ersatzleistungen zu.
Bezüglich des Wetterrisikos gelten die gesonderten Regelungen dieser AGBs (siehe Punkt 12. Wetterrisiko).“

4. Keine Betreuung beaufsichtigungsbedürftiger Personen durch den Wassererlebnispark

Weder Wassererlebnispark noch das Parkpersonal übernehmen eine Betreuungspflicht für beaufsichtigungsbedürftige Menschen, insbesondere Kinder bis zum 14. Lebensjahr, schwerkranke und schwerbehinderte Menschen (im Folgenden: „beaufsichtigungsbedürftige Menschen“) oder für Jugendliche ab Vollendung des 14. Lebensjahrs. Die Betreuungspflicht liegt auch während des Aufenthalts in den Parkanlagen ausschließlich bei der Aufsichtsperson (mind. 18 Jahre alt!). Dies gilt auch dann, wenn Parkpersonal einem beaufsichtigungsbedürftigen Menschen erhöhte Aufmerksamkeit zukommen lässt.

5. Aufgaben und Haftung der Aufsichtsperson

Aufsichtspersonen sind höflich und im Interesse der Sicherheit nachdrücklich aufgefordert, ihren Betreuungspflichten gegenüber beaufsichtigungsbedürftigen Menschen mit größtmöglicher Umsicht und dem gebotenen Verantwortungsbewusstsein nachzukommen. Die Anwesenheit von Parkpersonal kann Aufsichtspersonen von dieser Pflicht weder befreien noch den gebotenen Maßstab an Sorgfalt herabsetzen. Aufsichtspersonen sind – auch im Verhältnis gegenüber Wassererlebnispark – zur sorgfältigen Aufsicht beaufsichtigungsbedürftiger Menschen verpflichtet. Sie sind bei Verletzung ihrer Pflichten für jene Schäden des Wassererlebnispark, anderer Besucher, des Parkpersonals oder Dritter verantwortlich und zur ungeteilten Hand haftbar, welche der zu beaufsichtigende Mensch infolge Pflichtenverletzung verursacht.

6. Pflichten der Besucher

Besucher sind – jeweils nach näherer Maßgabe der Parkordnung – insbesondere verpflichtet,

  • auf den Parkanlagen stets im Einklang mit dem Gesetz, diesen AGBs, der Parkordnung und den näheren Handlungsanweisungen zu handeln,
  • sämtliche Einrichtungen der Parkanlagen pfleglich zu behandeln,
  • stets Rücksicht auf die Sicherheit und das Wohl der anderen Besucher zu nehmen,
  • sämtlichen Meldepflichten gegenüber dem Wassererlebnispark zeitgerecht nachzukommen und
  • insofern sie auch Aufsichtspersonen sind, ihren Aufsichtspflichten vollinhaltlich nachzukommen.

Weitere Pflichten der Besucher bleiben von Obigem unberührt.

7. Eintrittskarten

Für den Wassererlebnispark bestehen ausschließlich folgende Eintrittskarten, wobei verkaufte Eintrittskarten nicht zurückgenommen und bei Verlust nicht ersetzt werden und die Gültigkeit, das Lösen und der Verbrauch von Eintrittskarten aus nachstehender Tabelle näher ersichtlich sind.

Der Erwerb von Eintrittskarten auf andere Art als vom Schalter oder vom Onlineshop des Wassererlebnispark auf seiner Homepage erfolgt hinsichtlich der Echtheit auf eigenes Risiko, insbesondere, wenn Eintrittskarten von Resellern erworben werden.
Muss der Wassererlebnispark aus wichtigem Grund für kurze Zeit verlassen werden, hat der Besucher beim Ausgang ein farbiges Armband zu erhalten. Der Sichtvermerk ermächtigt zum Wiedereintritt in den Wassererlebnispark am selben Tag. Dies gilt ebenso für Jahreskartenbesitzer, wenn diese am selben Tag den Wassererlebnispark verlassen und wieder betreten wollen.

8. Öffnungszeiten

Die Saison und die Öffnungszeiten ändern sich von Jahr zu Jahr und sind auf der Homepage ersichtlich. Die Dauer der aktuellen Saison ist den Aushängen im Eingangsbereich des Wassererlebnispark bzw. der Homepage zu entnehmen.
Während der regulären Saison ist die Parköffnungszeit in der Regel 9 Uhr. Die Parkschlusszeit variiert im Saisonverlauf und ist den Aushängen bzw. der Homepage zu entnehmen.
Die Kassenschlusszeit bzw. der letzte Einlass ist generell 1 Stunde vor der veranschlagten Parkschlusszeit (ausgenommen Sonderevents).
Zur fallweisen Änderung der Öffnungszeiten bei Schlechtwetter oder extremen Wetterverhältnissen siehe unter § 12.

9. Sonderbestimmungen für Tagestickets vom Onlineshop

Über das Gesetz, diese AGBs sowie die jeweils gültige Parkordnung hinaus gelten für Tagestickets vom Onlineshop ergänzend nachstehende Bestimmungen:
Tagestickets vom Onlineshop sind auf DIN A4 in lesbarer und scanbarer Qualität auszudrucken und vom Besucher mit unbeschädigtem, insbesondere auch nicht geknickten Bar- und QR-Code zum Wassererlebnispark mitzubringen.
Alternativ können Tickets auch per Mobiltelefon als PDF Dokument vorgezeigt werden. Die Funktionalität des Scannens von Mobiltelefonen wird von Wassererlebnispark nicht garantiert. Ebenso kann der Wassererlebnispark keine Garantie für die Stärke des jeweiligen Mobilfunknetzes im Bereich des Parks übernehmen für den Fall, dass Bestätigungs-Emails aufgrund des schlechten Empfangs nicht zugestellt werden können.
Datierte Tagestickets können ausnahmslos nur an dem Tag eingelöst werden, für den sie erworben wurden und der am Ticket vermerkt ist.

10. Sonderbestimmungen für die Jahreskarte

Über das Gesetz, diese AGBs sowie die jeweils gültige Parkordnung hinaus gelten für Jahreskarten ergänzend nachstehende Bestimmungen:
Die Jahreskarte berechtigt ausschließlich den auf ihr genannten Inhaber zum Eintritt und kann nicht weitergegeben werden.
Die Jahreskarte muss bei jedem Besuch an der Kasse vorgezeigt werden.
Sollte der Besucher seine Jahreskarte vergessen, hat er ein Tagesticket zu kaufen. Wenn der Besucher das Parkpersonal am Schalter vor Erwerb des Tagestickets auf seine vergessene Jahreskarte hinweist, wird die Rechnung für sein Tagesticket mit einem entsprechenden Vermerk versehen. Der Besucher ist zur Rückerstattung der Kosten des Tagestickets berechtigt, wenn er spätestens am letzten Tag der jeweiligen Saison bis 16:00 Uhr (Einlangen) unter Vorlage des Originals der Rechnung über das Tagesticket samt Vermerk und der gültigen Jahreskarte die Rückerstattung verlangt.
Bei Verlust der Jahreskarte wird für eine Bearbeitungsgebühr von € 5,00 eine Ersatzkarte ausgestellt.

11. Sonderbestimmungen für Gutscheine

Es besteht die Möglichkeit, bei Wassererlebnispark entgeltlich Wertgutscheine zu kaufen. Über das Gesetz, diese AGBs sowie die jeweils gültige Parkordnung hinaus gelten für Gutscheine ergänzend nachstehende Bestimmungen:
Der jeweilige Inhaber eines gültigen Wertgutscheins kann diesen am Schalter oder im Wassererlebnispark als Zahlungsmittel für Eintrittskarten und sämtliche im Wassererlebnispark angebotene Leistungen (insb. auch Speisen, Eis, Getränke, Geschäfte) verwenden.

12. Wetterrisiko

Der Wassererlebnispark und seine Einrichtungen liegen unter freiem Himmel und sind daher der Witterung unterworfen. Der Betrieb des Wassererlebnispark ist bei Schlechtwetter oder extremen Wetterverhältnissen (wie insb. auch bei extremen Hitze- oder Trockenperioden oder starkem Wind) nicht oder nur eingeschränkt möglich. Wassererlebnispark hat bei Schlechtwetter oder extremen Wetterverhältnissen das Recht zur fallweisen Änderung der Öffnungszeiten (= spätere Öffnung, früheres Schließen; ganztägiges oder mehrtägiges Geschlossenbleiben des Wassererlebnisparks). Bei Schlagendwerden des Wetterrisikos steht dem Besucher kein Anspruch auf Minderung oder gänzlicher oder teilweise Rückerstattung des Eintrittspreises oder auf sonstige Ausgleichs- oder Ersatzleistungen zu.

13. Ausschluss von der Benützung der Parkanlagen

Hingewiesen wird auf das Bestehen von Bestimmungen zum gänzlichen oder teilweisen Ausschluss eines Besuchers von der Benützung der Parkanlagen nach näherer Maßgabe der Parkordnung (z.B.: Alters- oder Größenbeschränkungen, Schwangerschaft, usw.). In solchen Fällen besteht kein Anspruch des Besuchers auf Entschädigung, Rückerstattung oder Minderung des Eintrittspreises.

14. Benützung der Parkanlagen auf eigene Gefahr

Die Besucher erkennen an, dass die Benützung der Parkanlagen selbst bei Einhaltung dieser AGBs, der Parkordnung sowie den näheren Handlungsanweisungen gefahrengeneigt ist und selbst bei Anwendung noch so großer Sorgfalt und Vorsicht ein in der Natur der Sache liegendes, unabwendbares Gefahrenpotential birgt. Insbesondere bei unsachgemäßem Umgang mit den Attraktionen, Spielplätzen, Spielgeräten und ähnlichen Einrichtungen besteht Lebensgefahr oder die Gefahr schwerer Schäden an Körper, Seele und Vermögen. Wassererlebnispark, diese AGBs, die Parkordnung (samt den näheren Handlungsanweisungen) und das Parkpersonal sind redlich um die Abmilderung dieser Gefahren bemüht, ohne das verbleibende Restrisiko beseitigen zu können. Die Benutzung der Parkanlagen erfolgt daher – unbeschadet der Pflicht des Wassererlebnispark, die Parkanlagen in verkehrssicherem Zustand zu erhalten, dazu bereits oben – auf eigene Gefahr und erfordert die Rücksichtnahme auf die Sicherheit und das Wohl anderer Besucher.

15. Verhältnis zur Parkordnung

Diese AGBs und die jeweils gültige und einen Bestandteil der AGB bildenden Parkordnung bilden ein einheitliches, untrennbares Ganzes. Die Bestimmungen dieser AGBs gelten – auch wenn dies nicht explizit so festgehalten wird – vorbehaltlich der näheren Ausgestaltung und Einschränkung sowie den weiteren Regeln, insbesondere auch zu Haftungen des Besuchers, in der Parkordnung.

16. Fundgegenstände

Verlorene oder vergessene Sachen (=Fundgegenstände) können während der Bürozeiten (im Büro) telefonisch angefragt bzw. persönlich abgegeben werden, wobei die Übernahme der Fundgegenstände durch Wassererlebnispark auf freiwilliger Basis erfolgt und keine Haftung dafür übernommen wird. Fundgegenstände, deren Wert EUR 10,– nicht übersteigt und es auch nicht für den Wassererlebnispark erkennbar ist, dass die Wiedererlangung der Sache für den Verlustträger von erheblicher Bedeutung ist, werden nicht beim Gemeindeamt der Gemeinde St. Gallen abgegeben, sondern werden am 31. Jänner des Folgejahres karitativen Zwecken zugeführt.

17. Haftungsausschluss

Wassererlebnispark haftet nicht für selbst verschuldete oder infolge höherer Gewalt oder infolge von nicht vom Wassererlebnispark oder dessen Leuten verschuldeten Stromausfällen eingetretene, auf einer unsachgemäßen Behandlung oder Benützung der Parkanlagen und seiner Einrichtungen beruhende oder von anderen Besuchern verursachte Schäden und Unfälle eines Besuchers. Wassererlebnispark haftet seinen Besuchern bei von ihm oder seinen Leuten verschuldeten Schäden am Vermögen nur dann, wenn diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Wassererlebnispark oder seiner Leute zurückzuführen sind. Alle Haftungsausschlüsse gelten auch für etwaige Forderungen gegen die Leute von Wassererlebnispark. Zum Verfall des Schadenersatzanspruchs eines Besuchers dann, wenn eine zumutbare Schadensmeldung nicht spätestens bei Verlassen des Wassererlebnispark erfolgt, siehe näher in der jeweils geltenden Parkordnung.

18. Salvatorische Klausel

Falls einzelne Bestimmungen der Kaufverträge, Besucherverträge oder dieser AGB samt der hierin verwiesenen Parkordnung unwirksam sein oder werden sollten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst weitgehend entspricht. Im Fall von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck des Vertrags vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht.

19. Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Sankt Gallen in der Steiermark (Austria). Die Kauf- und Besucherverträge unterliegen österreichischem materiellen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

20. Nutzung von Daten

Kundendaten werden vom Wassererlebnispark nur dann verwendet, wenn dies für die Bereitstellung der hier beschriebenen Dienstleistungen und in Übereinstimmung mit der einschlägigen Datenschutzerklärung und allen geltenden Datenschutzgesetzen erforderlich ist (einschließlich der EU-Datenschutz-Grundverordnung). Sowohl Wassererlebnispark als auch der Kunde werden die Datenschutzerklärung und die Datenschutzbestimmungen einhalten und die erforderliche Unterstützung und Kooperation bereitstellen, soweit dies zumutbar oder erforderlich ist. Sofern Wassererlebnispark keine Zustimmung des Kunden hat, werden keine personenbezogenen Daten, die gespeichert wurden, an Dritte weitergeben (außer wenn dies aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, aufgrund einer behördlichen Anfrage oder zum Zwecke der Bereitstellung der Dienste erforderlich ist). Der Kunde stimmt zu, vom Wassererlebnispark den monatlichen Newsletter zu erhalten, sofern die Daten im entsprechenden Online-Formular eingegeben wurden.

Stand Jänner 2020. Nur die deutsche Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist verbindlich. Allfällige vom Wassererlebnispark zur Verfügung gestellte Übersetzungen sind nicht verbindlich.

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